Psychotherapie Ausbildung
Ziele des Lehrgangs
Das Psychotherapeutische Propädeutikum (120 ECTS) bildet den ersten (seit 1991 in Österreich gesetzlich vorgeschriebenen) Teil der Ausbildung zum Psychotherapeuten/zur Psychotherapeutin. Darauf aufbauend kann ein Fachspezifikum absolviert werden. Es kann auch als Grundlehrgang für psychosoziale Tätigkeit zur Erweiterung der psychosozialen Kompetenz absolviert werden. Die Gesamtdauer des Lehrgangs ist u.a. von der persönlichen Zeitgestaltung abhängig.
Infos zum neuen Psychotherapiegesetz (PthG 2024):
Am 17. April 2024 wurde das neue Psychotherapiegesetz im Nationalrat beschlossen und wird am 01.01.2025 in Kraft treten (ausgenommen davon die Regelung für die Akademisierung, die mit 01.10.2026 in Kraft tritt).
Das Psychotherapeutische Propädeutikum “alt” kann bis 30. September 2030 abgeschlossen werden.
Voraussetzungen für den Zugang zum Propädeutikum – siehe Punkt “Voraussetzungen”.
Voraussetzungen für den Zugang zum Fachspezifikum sind ab 01.01.2025 die Handlungsfähigkeit und ein abgeschlossenes Propädeutikum (§ 60 Abs. 5 PThG 2024). Das psychotherapeutische Fachspezifikum in der bisherigen Form ist bis längstens 1. Oktober 2030 zu beginnen und bis längstens 30. September 2038 abzuschließen. Jedenfalls zu beachten ist, dass ab Inkrafttreten des PThG 2024 die Altersgrenzen von 24 bzw. 28 sowohl für den Beginn des psychotherapeutischen Fachspezifikums als auch für die Eintragung in die Psychotherapeutenliste wegfallen.
Alle entsprechenden Unterlagen finden Sie online im RIS. Eine umfangreiche Fragensammlung finden Sie auf der Seite des ÖBVP.
Übergangsrecht (Auszug aus dem Psychotherapiegesetz 2024, §59-§64 )
Voraussetzungen lt. § 10 Psychotherapiegesetz 1990 für die Absolvierung des Propädeutikums
Grundlegende Voraussetzung für das psychotherapeutische Propädeutikum ist die Eigenberechtigung. Zudem ist eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Reifeprüfung an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule, einschließlich Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung oder Studienberechtigungsprüfung
- Abschluss im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst
- individuelle Eignung einer für die Psychotherapieausbildung besonders motivierten Persönlichkeit; diese wird durch ein Gutachten des Psychotherapiebeirates festgestellt; anschließend ergeht ein Zulassungsbescheid.
Es war unglaublich, wie hoch die Qualität der Lehrveranstaltungen war – wie sehr sich jeder Vortragende bemühte, in der für ihn vorhandenen Zeit ein Maximum an Wissen zu vermitteln.
Abschließend möchte ich hervorheben, dass ich im Rahmen des Lehrgangs am meisten in der Interaktion mit den Vortragenden und KollegInnen gelernt habe. Das Zwischenmenschliche war es, die respektvolle, empathische und wertschätzende Haltung der Vortragenden und der meisten KollegInnen, die das miteinander und voneinander Lernen möglich machten.
Die Vortragenden haben mit großem Engagement und Begeisterung versucht, uns für ihre Methode zu begeistern und uns fachlich gute Tipps bzw. teilweise auch therapeutisches Handwerkszeug mit auf den Weg zu geben.
Theoretischer Teil (770 Stunden)
Lernmaterialien
Wir stellen Ihnen alle Seminarunterlagen in einem Dropbox-Ordner gesammelt zur Verfügung!
Anrechnungsmöglichkeiten
Aus- und Fortbildungselemente, die bereits im Rahmen bestimmter Studien oder Berufsaus- und -fortbildungen etc. absolviert worden sind, können gemäß § 12 des Psychotherapiegesetzes auf das psychotherapeutische Propädeutikum angerechnet werden. Für folgende Ausbildungen wurden vom Bundesministerium Richtlinien für Anrechnungsmöglichkeiten erarbeitet:
Ergotherapie | Medizin |
ErzieherInnenausbildung | Pädagogik |
Krankenpflegefachdienst | Physiotherapie |
Kurzstudium Musiktherapie | Psychiatrische Krankenpflege |
Kindergartenpädagogik | Psychologie |
Klinische und Gesundheitspsychologie | Sonderkindergartenpädagogik |
Lehrgang Ehe- und Familientherapie | Sozialarbeit |
Lehrgang für Musiktherapie |
Bei Gleichwertigkeit von Inhalt, Umfang und Qualität der Lehrveranstaltung können darüber hinaus weitere Anrechnungen vorgenommen werden.
Für die Anrechnung extern absolvierter Lehrveranstaltungen verrechnen wir eine einmalige Anrechnungsgebühr von € 110,-(fällig bei Anmeldung als regulär Hörender).
Bei Fragen steht Ihnen unsere Lehrgangsleiterin, Frau Dr. Ingrid Senk, gerne zur Verfügung (E-Mail info@nlpzentrum.at oder Telefon +43676849112230)!
Investition / Kosten
für reguläre Hörende (ohne Anrechnungen)
Tarife | |
Einschreibegebühr | € 700,- |
– für AbsolventInnen eines Psychologie-Bachelorstudiums – für AbsolventInnen eines Psychologie-Diplomstudiums |
€ 600,- € 400,- |
Anrechnungsgebühr Praktikum | € 55,- |
Anrechnungsgebühr für extern absolvierte Lehrveranstaltungen (einmalig) | € 110,- |
Frühzahler pro Einheit | € 8,50 |
Regulärtarif pro Einheit (Seminar-Anmeldung innerhalb von 3 Wochen vor Seminarbeginn oder | € 11,- |
Gesamtinvestition (mit Frühzahlertarif) | € 7.300,- |
Sonderbonus bei Einmalzahlung im Voraus (bei Anrechnungen anteilig 10% des Gesamtbetrags) | € 730,- |
Gesamtinvestition im Voraus mit Sonderbonus (ohne eventuelle Anrechnungen) | € 6.570,- |
Abschlussprüfung
Das Abschlusskolloquium ist eine kommissionelle Gruppen- oder Einzelprüfung. Im Rahmen eines kollegialen Gespräches soll die Integration erworbener theoretischer wie praktischer Kenntnisse über psychosoziale Interaktionsprozesse geprüft werden (Prüfungsstoff ist das gesamte Propädeutikum, auch angerechnete Teile). Als Basiskompetenz kann die Fähigkeit zu einfühlendem Verstehen psychosozialer Interaktionsprozesse sowie die reflexive Verbindung solcher Wahrnehmungen mit basalen theoretischen Erklärungsmodellen verstanden werden. Im langjährigen Durchschnitt waren 95 % unserer AbsolventInnen beim ersten Antritt erfolgreich.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:
- erfolgreiche Absolvierung aller Lehrveranstaltungen
- Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung im Mindestumfang von 50 Stunden
- abgeschlossenes Praktikum im Mindestumfang von 480 Stunden
- praktikumsbegleitende Supervision im Mindestumfang von 20 Stunden
Anmeldung zur Prüfung bitte formlos per E-Mail an info@nlpzentrum.at.
Bitte Dr. Senk bis eine Woche vor der Prüfung das Abschlussformular (inkl. aller Beilagen) per E-Mail oder per Post zusenden!
Prüfungstermine:
- 14. Jänner 2025, 12:30, online – ausgebucht (Anmeldung auf Warteliste möglich)
- 04. März 2025, 12:30, online – ausgebucht (Anmeldung auf Warteliste möglich)
- 06. Mai 2025, 12:30, online
- 24. Juni 2025, 12:30, online
- 09. September 2025, 12:30, online
- 18. November 2025, 12:30, online
- Jänner 2026
- März 2026
Ort: Widerhofergasse 4/7, 1090 Wien oder online per Zoom
Prüfungstermine finden zumindest 2 mal im Jahr statt. Die Prüfung findet nur mit mind. 6 TeilnehmerInnen statt, späteste Anmeldung bis 4 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Abschluss: Nach erfolgreicher Absolvierung aller notwendigen Ausbildungsteile erhalten Sie ein Abschlusszertifikat.
Die erfolgreiche Teilnahme an den einzelnen Modulen wird durch die Trainerin/den Trainer bzw. das Trainer:innenteam bewertet.
Downloads
Alle unsere Ausbildungen sind grundsätzlich in Österreich gefördert!
Bitte kontaktieren Sie die entsprechende Förderstelle vor Kursbeginn um alle notwendigen Infos zu erhalten.